Bund beerdigt Analog-TV

Mit dem Durchbruch von Digital-TV wird analoges Fernsehen zum Nischendasein verdrängt. Das Uvek hat deshalb die Verbreitungspflicht für analoge Sender aufgehoben.  Analoges Fernsehen dürfte bald von der Bildfläche verschwunden sein. Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilt, wird die analoge Verbreitungspflicht schrittweise aufgehoben.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Kabelbetreiber sogenannte Must-Carry-Programme nicht mehr analog verbreiten müssen, wenn die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt. Die Kompetenzen für die Aufhebung der Aufschaltpflicht übergab der Bundesrat im vergangenen Jahr dem Uvek.

Die Kabelbetreiber könnten mittelfristig selber entscheiden, welche Programme sie über ihre analogen Netze verbreiten. Ab 2015 gilt die Verbreitungspflicht nur noch im digitalen Bereich. Falls ein Kabelbetreiber seinen Kunden aber einen kostenlosen Digital/Analog-Wandler (Konverter) für den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots anbietet, ist er bereits heute von analogen Must-Carry-Pflichten befreit. Mit einem solchen Konverter kann ein digitales Grundangebot auch auf älteren Röhren-Fernsehern geschaut werden.

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